Bürgermeister Florian Fritzsch fordert Vorhabenträgerin zu mehr Professionalität und Kooperation auf
Großenlüder, 1. September 2026. Die Gemeinde Großenlüder steht der Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe und innovativer Technologien grundsätzlich offen gegenüber. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten sind Investitionen, neue Arbeitsplätze und zusätzliche Wertschöpfung wichtige Ziele kommunaler Politik.
Das geplante Innovations- und Technologiezentrum auf dem Gelände der bestehenden Biogasanlage könnte daher grundsätzlich eine Chance für Großenlüder sein. Nach Angaben der Vorhabenträgerin geht es um ein Investitionsvolumen von rund 220 Millionen Euro und die Verarbeitung erheblicher Stoffmengen zur Herstellung neuer Produkte, insbesondere synthetischer Kraftstoffe.
„Ich begrüße es ausdrücklich, wenn Unternehmen in Großenlüder investieren und neue Technologien entwickeln wollen“, erklärt Bürgermeister und Bürgermeisterkandidat Florian Fritzsch. „Ein Projekt dieser Größenordnung muss jedoch professionell, transparent und auf einer belastbaren rechtlichen und technischen Grundlage geplant werden. Daran bestehen nach dem bisherigen Auftreten der Projektverantwortlichen erhebliche Zweifel.“
Informationsveranstaltung ließ viele Fragen offen
Die nicht öffentliche Informationsveranstaltung für die Mitglieder der gemeindlichen Gremien im Juni dieses Jahres sollte dazu beitragen, offene Fragen frühzeitig zu klären. Aus Sicht des Bürgermeisters hat die Präsentation jedoch zahlreiche Widersprüche und zusätzlichen Informationsbedarf sichtbar gemacht.
Unklar geblieben sind unter anderem die konkrete Anlagenkonfiguration, die eingesetzten Stoffe und deren rechtliche Einordnung, die vorgesehenen Produktionsmengen, die Betreiber- und Finanzierungsstruktur sowie die technische Belastbarkeit der Technologie in der geplanten Größenordnung.
„Die Vorstellung hat mehr Fragen aufgeworfen, als sie beantwortet hat“, so Fritzsch. „Bei einem angekündigten Investitionsvolumen von 220 Millionen Euro erwarte ich von den Verantwortlichen belastbare Unterlagen, klare Zuständigkeiten und ein nachvollziehbares Finanzierungskonzept – nicht wechselnde Darstellungen und pauschale Versprechungen.“
Bauleitplanung ist zwingend erforderlich
Die Gemeindevertretung hat deshalb mehrheitlich beschlossen, die erforderliche Bauleitplanung einzuleiten. Dieser Beschluss verhindert das Projekt nicht, sondern eröffnet den rechtlich vorgesehenen Weg zu seiner konkreten Prüfung.
Für das Gelände besteht derzeit ein Bebauungsplan mit der Festsetzung eines Sondergebiets „Biogasanlage“. Das geplante Technologiezentrum mit Hallenhöhen von rund 20 und 40 Metern sowie zusätzlichen technischen Anlagen bis zu einer Gesamthöhe von etwa 80 Metern stellt nach der behördenübergreifend abgestimmten Einschätzung eine eigenständige Nutzung dar. Der bestehende Bebauungsplan reicht hierfür nicht aus.
Erforderlich ist daher zunächst die Schaffung neuen Baurechts, möglichst in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Durchführungsvertrag. Nur so können die Gemeinde und die zuständigen Behörden das konkrete Projekt, seine Ausgestaltung und seine Auswirkungen umfassend bewerten.
Kommunale Planungshoheit ist zu respektieren
Kritisch bewertet Fritzsch den Versuch der Vorhabenträgerin, die Notwendigkeit eines Bauleitplanverfahrens zurückzuweisen und stattdessen eine möglichst schnelle Genehmigung über einen Bauantrag zu verlangen. Nach seinem Eindruck wurde sogar versucht, die gemeindliche Beschlussvorlage inhaltlich den Vorstellungen der Vorhabenträgerin anzupassen.
„Das ist kein akzeptabler Umgang mit einer Gemeinde und ihren demokratisch legitimierten Gremien“, erklärt Fritzsch. „Die kommunale Planungshoheit und die Zuständigkeit der Gemeindevertretung sind zu respektieren. Die Gemeinde entscheidet selbst, auf welchem rechtlich zulässigen Weg sie ein Vorhaben dieser Größenordnung prüft.“
Auch die Aussage „Wir beantragen das Vorhaben. Sie können Ihre Prüfungen machen“ werde dem tatsächlichen Verfahren nicht gerecht. Die erforderlichen Prüfungen setzten belastbare Planungsunterlagen und Gutachten der Vorhabenträgerin voraus.
Gemeinde bleibt offen – erwartet aber belastbare Nachweise
Vor einer weiteren Entscheidung müssen unter anderem Gutachten zu Verkehr, Immissionsschutz, Lärm, Geruch, Brandschutz, Wasser, Boden, Natur- und Artenschutz sowie zur technischen Machbarkeit und zur Stoffstrom-, Energie- und CO2-Bilanz vorgelegt werden. Von zentraler Bedeutung ist außerdem eine tragfähige Erschließung. Die angedachte Wegeverbindung nach Westen in Richtung Landstraße 3141 ist über gegenwärtig bestehende Wirtschaftsweg für den erwarteten Schwerlastverkehr nicht ohne Weiteres geeignet; eine zusätzliche Belastung der Ortslage muss vermieden werden.
„Die Gemeinde will ermöglichen, aber nicht blind genehmigen“, fasst Fritzsch zusammen. „Wenn der Vorhabenträgerin ernsthaft an der Umsetzung ihres Projekts gelegen ist, muss sie die rechtlichen Rahmenbedingungen anerkennen, die offenen Fragen fachlich fundiert beantworten und sich auf ein kooperatives Bauleitplanverfahren einlassen. Eine Verweigerung des erforderlichen Verfahrens würde die Umsetzung des Projekts erheblich erschweren und läge letztlich im Verantwortungsbereich der Vorhabenträgerin.“

